Wirtschaft & Gesellschaft

Jürgen Walczak LL.M – Rechtsanwalt für Familien-und Sozialrecht

DSC01778Mein Name ist Jürgen Walczak und ich bin seit 32 Jahren als selbständiger Rechtsanwalt in Hamburg tätig. Seit 2003 befindet sich meine Kanzlei in Hamburg-Harburg im 10. OG des sogenannten Channel-Towers. Die Büroräume sind vollständig barrierefrei zu erreichen. Im Laufe der Jahre habe ich mich auf einige Rechtsgebiete spezialisiert:

Bereits im Jahre 1994 habe ich die von der Rechtsanwaltskammer verliehene Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“ erworben. Daher vertrete ich Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Sozialrechtes, wie z.B. dem Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsrecht sowie dem gesetzlichen Unfallversicherungsrecht. Auch das Schwerbehindertenrecht oder das Opferentschädigungsrecht sowie das Sozialhilfe- und Grundsicherungsrecht fallen in diesen Bereich.

Im Jahre 1997 habe ich auch die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ erworben, so dass ich meine Mandanten auf allen Gebieten des Familienrechtes kompetent beraten und gerichtlich und außergerichtlich vertreten kann. In dieses Fachgebiet fallen nicht nur Scheidungen und Streitigkeiten über Unterhalt, Zugewinnausgleich, Wohnung und Hausrat sowie Sorgerecht für und Umgang mit minderjährigen Kindern, sondern auch das Recht der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Gerade letzteres hat infolge der demographischen Entwicklung in jüngster Zeit eine erhebliche Bedeutung gewonnen.

Q signet orange2Im Jahre 2014 habe ich erfolgreich an dem Lehrgang zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ teilgenommen. Das sehr komplizierte und komplexe Erbrecht erfordert in jedem Falle eine kompetente anwaltliche Beratung, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Dieses gilt sowohl für die vorausplanende Gestaltung namentlich in Form von Testamenten und Erbverträgen als auch bei Eintritt eines Erbfalles. Aufgrund meiner Ausbildung und Erfahrung kann ich meinen Mandanten auch auf diesem Gebiet effektive Unterstützung anbieten.

Zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung musste ich gegenüber der Rechtanwaltskammer die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang und einen bestimmten Umfang praktischer Tätigkeit auf dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen. Ferner bin ich verpflichtet, mich jährlich pro Fachgebiet mindestens 15 Stunden fortzubilden und dieses gegenüber der Kammer nachzuweisen. Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass ich eine gleichbleibend hohe Qualität bei der Beratung und Vertretung meiner Mandanten gewährleisten kann.

Auch aus diesem Grunde habe ich von 2006 bis 2008 in Österreich an einem „Post-Graduate-Lehrgang Europarecht“ teilgenommen, so dass mir der österreichische Titel „Akademischer Europarechtsexperte“ und sodann der akademische Grad „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen wurde. Auch auf diesem Gebiet bilde ich mich jährlich fort.

Das Europarecht und die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat zwischenzeitlich eine enorme Bedeutung erlangt und ist in der täglichen Praxis auch im Sozial-, Familien- und Erbrecht unbedingt zu beachten.

Bei der Beratung und Vertretung meiner Mandanten ist es mir wichtig, dass diese umfassend über alle relevanten Fragen informiert werden, um dann mit mir gemeinsam zu entscheiden, welcher Lösungsweg eingeschlagen werden soll. Dazu gehört namentlich, dass die Mandanten über Nutzen und Risiken verschiedener Alternativen ebenso informiert werden wie über die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit oder eines Rechtsstreites.

DSC00106 kleinWeitere Informationen unter:
Jürgen Walczak – Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familien-und Sozialrecht
Akademischer Europarechtsexperte

Karnapp 25, 21079 Hamburg
T. 040 – 752798-0
info@anwalt-walczak.de
www.anwalt-walczak.de