Gesundheit

Selbstbestimmung statt Bevormundung – der Anthropos-Betreuungsverein Stuttgart e.V.

Die rechtliche Vertretung von Menschen, die ihre finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst organisieren können, gründet sich seit 1992 auf dem Grundsatz: Betreuen statt Bevormunden.

(Die Gesetzesvorlage dazu mit dem Titel “Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige” finden Sie als Pdf-Download hier.)

Die Philosophen, welche die Frage nach der Freiheit … stellen, können niemals zu einem klaren Gedanken darüber kommen. Denn der Mensch ist im gegenwärtigen Zustande weder frei noch unfrei; sondern er befindet sich auf dem Wege zur Freiheit. Er ist teilweise frei, teilweise unfrei. Er ist in dem Maße frei, als er sich Erkenntnis, Bewußtsein des Weltzusammenhanges, erworben hat. – Daß unser Schicksal, unser Karma in Form einer unbedingten Notwendigkeit an uns herantritt, ist kein Hindernis unserer Freiheit.
Rudolf Steiner in einem Aufsatz von 1903 (GA 34):

Der Anthropos Betreuungsverein e.V. hat sich auf der Basis dieser rechtlichen Situation zur Aufgabe gemacht, Betreuer*Innen zu finden und zu qualifizieren. In einem halbjährlich stattfindenden Kurs werden interessierte Helfer für die Übernahme der gesetzlichen Betreuung vorbereitet und bei erfolgreicher Teilnahme mit einem zertifiziert.

Der Betreuungsumfang kann folgende Bereiche betreffen:

  • Gesundheitsfürsorge oder Heilbehandlungen
  • Vermögenssorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmungen
  • Vertretung vor Behörden oder Gerichten
  • Postangelegenheiten

Vorrangig werden die Betreuungen ehrenamtlich übernommen. Nach Übernahme einer Betreuung steht der Verein als Ansprechpartner weiter zur Verfügung, um so den Aufbau einer optimalen und persönlichen Verbindung zu unterstützen. Die Betreuer*Innen können sich zusätzlich mit anderen Betreuer*Innen in einem Forum Sozialimpuls über Ihre Tätigkeiten austauschen.
Angehörige, die bereits ehrenamtliche Betreuungen für ein Familienmitglied übernommen haben oder dieses planen haben ebenfalls die Möglichkeit von dem Beratungsangebot des Vereins und dem persönlichen Austausch mit anderen Betreuer*Innen zu profitieren.

Der Verein selbst

  • führt hauptamtlich Betreuungen aus
  • verwaltet auf Anfragen Nachlässe und Vollmachten und
  • unterstützt bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Da sich die rechtliche Situation in regelmäßigen Abständen verändert, bietet Anthropos hierzu Fortbildungen und Informationsveranstaltung an, in denen qualifizierte Referenten über die aktuellen Themen sprechen und Fragen beantworten.
Wer frühzeitig seine persönlichen Angelegenheiten per Vollmacht regeln möchte kann sich darüber hinaus bei Anthropos auch zu diesem Thema beraten lassen und es wird bei Bedarf der Kontakt zu einem Rechtsanwalt hergestellt.
In Zusammenarbeit mit den Nachlassgerichten zum Thema Vollmachten übernimmt der Verein Nachlassverwaltungen sowie Testamentsvollstreckungen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder sich dafür interessieren selber Betreuer*In zu werden, kontaktieren Sie uns direkt über unser Adress-Profil hier auf anthronet.

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