Rechtsanwalt Jürgen Walczak, LL.M.
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Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg, welches im Dezember 1984 erfolgreich abgeschlossen wurde, eröffnete Rechtsanwalt Walczak am 01.02.1985 seine Kanzlei im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg.
Nach entsprechender Fortbildung wurde ihm durch die Hanseatische Rechtsanwaltkammer Hamburg im Jahr 1994 die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“ verliehen. Im Jahre 1997 folgte die Verleihung der Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“. Im Jahre 2002 hat Rechtsanwalt Walczak an einer Fortbildung zum geprüften Testamentsvollstrecker (DVEV) teilgenommen.
Nach mehr als 18 Jahren erfolgreicher Tätigkeit am bisherigen Standort erfolgte im Jahre 2003 die Verlegung der Kanzlei in den Hamburger Stadtteil Harburg.
Seitdem hat sich Rechtsanwalt Walczak weiter fortgebildet und in Österreich erfolgreich einen Post-Graduate-Lehrgang Europarecht im Zentrum für Wissenschaft und Weiterbildung Schlosshofen, welches mit den Universitäten Innsbruck und Passau zusammenarbeitet, absolviert. Im Juni 2007 wurde ihm der österreichische Titel „Akademischer Europarechtsexperte“ und im März 2008 von der Universität Passau der akademische Grad “Master of Laws” (LL.M.) verliehen.
Im Januar 2018 wurde ihm nach vorangegangener Fortbildung von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg gestattet, die Fachanwaltsbezeichnung “Fachanwalt für Erbrecht” zu führen.